Allgemeine Verkaufsbedingungen
Article 1. Allgemeine Grundsätze – Anwendung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen – Durchsetzbarkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen den Rahmen dar, in dem die Gesellschaft GESERCO SAS, nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet, ihre Verkäufe durchführt. Jeder vom Verkäufer getätigte Verkauf unterliegt daher diesen Bedingungen sowie den Bestimmungen der Bestellung in Bezug auf das betreffende Verkaufsgeschäft, wie sie unter den nachstehend vom Verkäufer festgelegten Bedingungen angenommen wurden.
Folglich bedeutet allein die Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer:
- Die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie zu den Bestimmungen der Bestellung, die sich auf das betreffende Verkaufsgeschäft beziehen, wie sie unter den nachstehend vom Verkäufer festgelegten Bedingungen angenommen wurden.
- Den Verzicht des Käufers auf das Recht, aus welchem Grund auch immer, jederzeit und in welcher Form auch immer, sich auf Folgendes zu berufen:
- Bestimmungen, die den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie den Bestimmungen der Bestellung, die sich auf das betreffende Verkaufsgeschäft beziehen, wie sie unter den nachstehend vom Verkäufer festgelegten Bedingungen angenommen wurden, widersprechen oder davon abweichen.
- Bestimmungen, die nicht ausdrücklich in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie in den Bestimmungen der Bestellung, die sich auf das betreffende Verkaufsgeschäft beziehen, wie sie unter den nachstehend vom Verkäufer festgelegten Bedingungen angenommen wurden, festgelegt sind.
1.2 Die Tatsache, dass der Verkäufer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt darauf zu berufen.
Artikel 2. Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Vorrang der französischen Sprache.
2.1 Wie oben definiert, werden die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durch die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie durch die Bestimmungen der Bestellung geregelt, die sich auf das betreffende Verkaufsgeschäft beziehen, wie sie unter den nachstehend vom Verkäufer festgelegten Bedingungen angenommen wurden.
Jede Frage, die durch die oben genannten Bestimmungen nicht ausdrücklich geregelt ist, unterliegt, sofern nicht zuvor schriftlich etwas anderes vom Verkäufer vereinbart wurde, dem französischen Recht.
Der Käufer erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie der Bestellung, wie sie unter den nachstehend vom Verkäufer festgelegten Bedingungen angenommen wurden, und ganz allgemein das französische Recht selbst vollständig mit seiner eigenen nationalen Gesetzgebung übereinstimmen und folglich vollständig und ohne jegliche Einschränkung auf die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer angewendet werden.
2.2 Es wird ausdrücklich festgelegt, dass im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art, bei jeder Anfechtung der Gültigkeit, der Ausführung oder der Verbindlichkeit der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder bei jeder Schwierigkeit bei deren Auslegung und ganz allgemein in Bezug auf die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer das Handelsgericht von Bordeaux (Frankreich) ausschließlich zuständig ist, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.
Diese Klausel gilt auch im Falle von einstweiligen Verfügungsverfahren, Nebenanträgen oder bei einer Mehrzahl von Beklagten.
2.3 Sollten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und ganz allgemein jedes zwischen den Parteien ausgetauschte Dokument in eine Fremdsprache übersetzt werden, so hat im Falle von Anfechtungen, Streitigkeiten, Auslegungsschwierigkeiten oder Schwierigkeiten bei der Durchführung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen und ganz allgemein in Bezug auf die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer die französische Sprache Vorrang vor jeder anderen Übersetzung.
Artikel 3. Bestellungen.
3.1 Jede Bestellung muss Gegenstand eines schriftlichen Dokuments sein, das die Unterschrift und den Firmenstempel des Käufers enthalten muss und gemäß den vom Verkäufer zuvor angegebenen Modalitäten erstellt werden muss, damit dieser die Bestellung prüfen kann. Folglich muss jede vom Käufer mündlich aufgegebene Bestellung vom Käufer schriftlich bestätigt werden und alle zuvor vom Verkäufer festgelegten Informationen enthalten, damit dieser die betreffende Bestellung prüfen kann.
In Anbetracht der Tatsache, dass bestimmte Produkte vom Verkäufer im Rahmen ihm erteilter Lizenzen hergestellt und/oder vertrieben werden können, muss der Käufer dem Verkäufer alle Einzelheiten bezüglich der betreffenden Bestellung mitteilen und insbesondere den spezifischen Bestimmungsort der von der Bestellung betroffenen Produkte angeben.
Jede zusätzliche Lieferung zu einer bestimmten Bestellung stellt eine eigene Bestellung dar und unterliegt daher dem in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Bestellverfahren.
Jede vom Käufer aufgegebene oder von einem Vertreter des Verkäufers übermittelte Bestellung ist erst nach Bestätigung durch den Verkaufsleiter des Verkäufers gültig, die durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Käufer (per E-Mail, Telefax oder einfachem Schreiben) sowie ganz allgemein über jedes vom Verkäufer zu diesem Zweck gewählte Medium erfolgt, ausgestellt vom Verkäufer und unter Wiedergabe der Bestimmungen der vom Verkäufer angenommenen Bestellung; es wird jedoch klargestellt, dass die Lieferung der Bestellung durch den Verkäufer als Bestätigung gilt.
3.2 Der Verkäufer verfügt über vollständige Freiheit, zu entscheiden, Bestellungen des Käufers nicht weiter zu verfolgen, insbesondere in Bezug auf:
- Die für die Bearbeitung der betreffenden Bestellung vorgesehenen Fristen. Das Lieferdatum der in der Bestellung enthaltenen Produkte wird im Rahmen der vom Verkäufer ausgestellten Auftragsbestätigung angegeben, wie in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen definiert.
- Die Mengen der von der betreffenden Bestellung betroffenen Produkte. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Betrag einer einzelnen Bestellung nicht unter 100 EUR oder 140 USD ohne Steuern für jede Lieferung innerhalb Frankreichs (Festland) bzw. 150 EUR oder 210 USD ohne Steuern für jede Lieferung außerhalb Frankreichs (Festland) liegen darf.
- Die Produktionskapazitäten des Verkäufers, wobei der Verkäufer den Käufer im Rahmen der Bearbeitung der vom Käufer aufgegebenen Bestellung über seine Kapazitäten informiert.
Im Allgemeinen stellt jede Entscheidung des Verkäufers, eine Bestellung nicht abzuschließen, kein Verschulden dar und begründet keinen Anspruch des Käufers auf Entschädigung.
3.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit und unabhängig vom Stand der Bearbeitung der Bestellung, insbesondere unter Berücksichtigung von Marktschwankungen, ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung des Käufers, Änderungen an seinen Produkten, Preisen oder Bedingungen vorzunehmen, sowohl in Bezug auf die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen als auch auf etwaige besondere Bedingungen, die für das jeweilige Verkaufsgeschäft festgelegt wurden. Diese Änderungen können somit eine bereits zwischen den Parteien vereinbarte und daher in Ausführung befindliche Bestellung betreffen, wenn der allgemeine oder spezifische Kontext, in den sich die Bestellung einfügt (insbesondere Änderungen der Vorschriften oder des rechtlichen Umfelds, Erhöhung von Abgaben oder Steuern jeglicher Art, Anstieg der Rohstoffpreise und ganz allgemein Erhöhung der Herstellungskosten des betreffenden Produkts usw.), dies rechtfertigt.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die in Katalogen, Prospekten, Bedienungsanleitungen, Preislisten und Tarifen enthaltenen Informationen und ganz allgemein sämtliche Angaben sowie sämtliche Unterlagen zur Präsentation und Werbung der Produkte des Verkäufers oder vom Verkäufer bereitgestellte Informationen, in welcher Form auch immer, lediglich unverbindliche Hinweise darstellen, keinen Vertragscharakter haben und den Verkäufer daher nicht binden.
3.4 Der Nutzen der Bestellung ist persönlich dem Käufer vorbehalten und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht übertragen werden.
3.5 Außer im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände kann keine Bestellung ganz oder teilweise storniert oder allgemein während ihrer Bearbeitung durch den Verkäufer vom Käufer geändert werden, ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
Artikel 4. Lieferdatum.
Das Lieferdatum, wie in Artikel 6 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen definiert, ist auf dem vom Verkäufer ausgestellten Auftragsbestätigungsdokument angegeben.
Das vom Verkäufer angegebene Lieferdatum wird lediglich unverbindlich angegeben: Eine Überschreitung dieses Datums kann weder zu Schadensersatzansprüchen des Käufers noch zu Zurückbehaltungen noch zu einer Stornierung der Bestellung führen.
Der Verkäufer kann sich jedoch verpflichten, ein verbindliches Lieferdatum einzuhalten. Unter solchen Umständen wird diese Verpflichtung durch einen besonderen Vermerk auf dem vom Verkäufer ausgestellten Auftragsbestätigungsdokument festgehalten.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die in der Bestellung enthaltenen Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt dem Frachtführer zu übergeben, wie auf dem vom Verkäufer ausgestellten Auftragsbestätigungsdokument angegeben und entsprechend dem vom Frachtführer festgelegten Lieferdatum, um den Transport der genannten Produkte innerhalb der vereinbarten Lieferfrist sicherzustellen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass der Verkäufer unter keinen Umständen für Verzögerungen des Frachtführers bei der Durchführung der ihm anvertrauten Transportleistung haftbar gemacht werden kann.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände den Verkäufer nach seinem Ermessen vorübergehend oder endgültig von jeder Lieferverpflichtung ohne jegliche Entschädigung des Käufers befreien. Zu solchen Ereignissen gehören insbesondere, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist:
- Zerstörung, die ganz oder teilweise die Einrichtungen des Verkäufers betrifft
- Schwere Störungen der öffentlichen Ordnung, Kriege, Streiks, Aufstände, Blockierung von Transport- und Kommunikationsmitteln
- Naturkatastrophen
- Störungen in der Versorgung mit Rohstoffen
- Zerstörung oder Verlust der Produkte während der Transportvorgänge
und ganz allgemein jedes Ereignis oder jede Ursache, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, die Herstellung und/oder Lieferung durch den Verkäufer oder seine Lieferanten und/oder Subunternehmer verhindert und/oder unterbricht und den Verkäufer nach Treu und Glauben daran hindert, die in der Bestellung enthaltenen Produkte zu liefern.
Das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt, gleich welcher Art, kann den Käufer in keinem Fall von seiner Verpflichtung entbinden, dem Verkäufer den Preis der vor dem Eintritt dieser Ereignisse gelieferten Produkte zu bezahlen.
Artikel 5. Liefermodalitäten.
5.1 Die Liefermodalitäten, insbesondere hinsichtlich des Transports (ob der Verkäufer den Transport durchführt oder der Käufer die Ware abholt oder den Transport selbst organisiert), sowie die entsprechenden Kosten dieser Leistung werden vom Verkäufer und vom Käufer bei der Auftragserteilung festgelegt und anschließend im vom Verkäufer ausgestellten Auftragsbestätigungsdokument aufgeführt.
Sofern im Auftragsannahmedokument, wie in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen definiert, nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, verstehen sich die vom Verkäufer angegebenen Preise für die Produkte ab Werk gemäß dem Incoterm (Incoterms 2020): EXW (Ex Works) ab Werk des Verkäufers, gelegen in 9 rue Caroline Aigle, 33185 Le Haillan, Frankreich, und unter Ausschluss jeglicher Verpackungskosten der Produkte.
5.2 Jede Lieferung führt zur Ausstellung eines Lieferscheins, der das Lieferdatum der bestellten Produkte sowie deren Bezeichnung und Menge enthält. Jeder Lieferschein muss zwingend vom Käufer unterzeichnet werden, wenn der Verkäufer die in der Bestellung enthaltenen Produkte an den Käufer liefert.
Artikel 6. Gefahrübergang.
Ab dem Zeitpunkt der Lieferung befinden sich die in der Bestellung enthaltenen Produkte in der Obhut des Käufers, der die Risiken des Verlustes sowie ganz allgemein sämtliche Schäden, die die genannten Produkte aus welchem Grund auch immer erleiden oder verursachen könnten, vollständig trägt.
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die in der Bestellung enthaltenen Produkte übergeben werden:
- In den Räumlichkeiten des Verkäufers an den Käufer oder an den mit der Lieferung beauftragten Frachtführer, im Falle der Abholung der Waren durch den Käufer oder wenn dieser den Transport übernimmt.
- An den Käufer an der vereinbarten Lieferadresse, im Falle, dass der Verkäufer für den Transport der Waren verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer, da er für die Organisation des Transports verantwortlich ist, frei ist, jeden von ihm gewählten Frachtführer zu benennen.
Unter allen Umständen erfolgen die Entladevorgänge ausschließlich unter der alleinigen Verantwortung des Käufers und auf dessen eigenes Risiko.
Artikel 7. Verpackung und Konditionierung.
Die in der Bestellung enthaltenen Produkte werden vom Verkäufer entsprechend der im Auftragsbestätigungsdokument festgelegten Transportart verpackt geliefert.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass:
- Die genannte Verpackung, zu der der Käufer erklärt, alle erforderlichen Informationen erhalten zu haben, vom Käufer als geeignet zur Wahrung der Unversehrtheit der Produkte angesehen wird: der Käufer entbindet den Verkäufer somit von jeglicher Haftung oder Klage in diesem Zusammenhang.
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nimmt der Verkäufer die üblichen Verpackungen und/oder Umverpackungen der Produkte nicht zurück, deren Kosten Bestandteil des dem Käufer mitgeteilten Verkaufspreises sind. Dies gilt nicht für spezielle Verpackungen, die von Fall zu Fall durch besondere, vom Verkäufer festgelegte Bedingungen bestimmt werden und über die der Käufer im Voraus informiert wird.
Artikel 8. Entgegennahme und Abnahme der Bestellung.
8.1 Es obliegt dem Käufer, die in der Bestellung enthaltenen Produkte am vereinbarten Ort, Datum und Zeitpunkt in Besitz zu nehmen (Beladung und/oder Entladung). Zu diesem Zweck hat der Käufer vor jeder Lieferung alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass dieser Vorgang unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden kann und ganz allgemein, dass die Abläufe optimal und unter strikter Einhaltung der vom Verkäufer im Auftragsbestätigungsdokument festgelegten Modalitäten erfolgen können.
Und insbesondere:
- Im Falle der Abholung durch den Käufer muss dieser den Verkäufer im Voraus für jede Bestellung über den Namen des vom Käufer beauftragten Frachtführers informieren und alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Frachtführer unter allen Umständen die für die Abholung der bestellten Produkte festgelegten Modalitäten einhält.
- Im Falle eines durch den Verkäufer durchgeführten Transports muss der Käufer insbesondere sicherstellen, dass seine Einrichtungen in der Lage sind, die in der Bestellung enthaltenen Produkte aufzunehmen, und alle erforderlichen Anweisungen erteilen, damit der Frachtführer die Lieferung der genannten Produkte durchführen kann.
8.2 Bei der Lieferung (vgl. Artikel 6 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen) überprüft der Käufer die Art, den Zustand, die Qualität und die Menge der Produkte sowie ganz allgemein, ob die gelieferten Produkte dem Inhalt der betreffenden Bestellung entsprechen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass:
- Jede Bestellung vor dem Verlassen des Werks des Verkäufers vom Verkäufer überprüft wird. Jede Bestellung, die das genannte Werk verlässt, gilt daher als vertragsgemäß, und es obliegt dem Käufer, nicht nur das Vorliegen einer Nichtkonformität nachzuweisen, sondern auch, dass diese dem Verkäufer zuzurechnen ist.
- Außer in dem Fall, dass der Verkäufer sich bereit erklärt hat, den Transport der in der Bestellung enthaltenen Produkte zu übernehmen, kann der Verkäufer für keinerlei Transportanomalien haftbar gemacht werden, da dieser ausschließlich in der alleinigen Verantwortung des Käufers und auf dessen Kosten erfolgt.
- Unter allen Umständen müssen sämtliche Vorbehalte oder Beanstandungen hinsichtlich der Konformität der Lieferung:
- Vom Käufer bei Erhalt der Produkte ausdrücklich angegeben und auf dem beim Frachtführer verbleibenden Teil des Lieferscheins detailliert vermerkt werden, unter Angabe von Datum und Uhrzeit sowie mit der Unterschrift des Empfängers. Ganz allgemein hat der Käufer alle Rechte gegenüber den für den Transport der in der Bestellung enthaltenen Produkte verantwortlichen Dritten innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung vorgesehenen Fristen zu wahren.
- Unverzüglich dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht werden (per Telefax oder E-Mail) und innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Produkte durch ein eingeschriebenes Schreiben mit Rückschein bestätigt werden. Der Käufer hat sämtliche Nachweise zu den gemeldeten Mängeln zu erbringen und alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der Verkäufer diese feststellen und gegebenenfalls beheben kann.
Artikel 9. Warenrücksendungen
Kein vom Käufer als mangelhaft oder nicht vertragsgemäß angesehenes Produkt darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertriebsleiters des Verkäufers zurückgesendet werden.
Bis zu einer etwaigen Zustimmung hat der Käufer das vorgenannte Produkt in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung des Verkäufers aufzubewahren. Es obliegt dem Käufer, dem Verkäufer sämtliche Informationen und jede Begründung hinsichtlich des behaupteten Mangels oder der Nichtkonformität zu liefern: der Käufer muss dem Verkäufer jede Möglichkeit einräumen und alle Maßnahmen ergreifen, damit der Verkäufer selbst oder durch jede von ihm zu diesem Zweck beauftragte Person die angeblich betroffenen Produkte in ihrem tatsächlichen Zustand untersuchen kann. Zu diesem Zweck hat sich der Käufer insbesondere jeder eigenen Intervention oder der Hinzuziehung eines Dritten zu enthalten und alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Unversehrtheit der als mangelhaft oder nicht konform angesehenen Produkte zu bewahren. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch den Käufer schließt jeden Anspruch gegen den Verkäufer aus und entbindet diesen von jeglicher Haftung.
Wird ein Produkt ohne Zustimmung des Verkäufers zurückgesendet, erfolgt diese Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Käufers und begründet keinen Anspruch auf Ausstellung einer Gutschrift. Der Käufer hat den Verkäufer für sämtliche vom Verkäufer getragenen Kosten sowie für jeden Schaden zu entschädigen, den der Verkäufer direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dieser unzulässigen Rücksendung erleidet.
Artikel 10. Haftung
10.1 Der Käufer ist ausschließlich verantwortlich für die Auswahl, den Einsatz und die Verwendung der bestellten Produkte sowie für deren Eignung für seine Bedürfnisse und insbesondere für die Bedingungen, unter denen die genannten Produkte verwendet werden.
Aus diesem Grund haftet der Verkäufer ausschließlich für Herstellungsfehler, die die in der Bestellung enthaltenen Produkte betreffen. Insbesondere ist der Verkäufer vollständig von jeglicher Haftung befreit in Bezug auf:
- Die Nichteignung der in der Bestellung enthaltenen Produkte für die Bedürfnisse des Käufers
- Die Verwendung der in der Bestellung enthaltenen Produkte durch den Käufer unter Bedingungen, die nicht den Eigenschaften, Leistungen und Nutzungs- und Wartungsbedingungen dieser Produkte entsprechen
Der Käufer hat den Verkäufer von jeglichem Schaden freizustellen, den dieser im Zusammenhang mit den oben genannten Situationen erleiden könnte. Der Käufer erklärt, dass er zu diesem Zweck eine Versicherung abgeschlossen hat, die es ihm ermöglicht, seine oben definierte Haftung abzudecken.
Gleiches gilt für die Nutzung der Produkte in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften bezüglich des Einsatzortes, wobei der Käufer allein für diese Konformität verantwortlich ist.
10.2 Der Verkäufer gewährleistet die Lieferung von Produkten, die den von ihm in den technischen Anleitungen angegebenen und/oder bereitgestellten Eigenschaften und Leistungen entsprechen.
Zu diesem Zweck begleitet der Verkäufer seine Verkäufe mit einer vertraglichen Garantie, deren Bedingungen in Artikel 12 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegt sind.
Artikel 11. Preis / Zahlung.
11.1 Die von der Bestellung erfassten Produkte werden zu dem Preis verkauft, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer gültig ist.
Die vom Verkäufer dem Käufer mitgeteilten Preise verstehen sich ohne Steuern, in Euro (€) oder US-Dollar ($), ab Werk des Verkäufers gelegen in 9 rue Caroline Aigle in Le Haillan (33185), Frankreich, ohne Verpackungskosten und für normale Bestellungen.
Folglich:
Jede Zustimmung des Verkäufers, sich zur Lieferung der in einer Bestellung enthaltenen Produkte zu verpflichten, impliziert gemäß den im vom Verkäufer ausgestellten Auftragsbestätigungsdokument festgelegten Bedingungen die Zahlung der Verpackungs- und Transportkosten durch den Käufer, die dem Verkäufer im Rahmen seiner Verpflichtung zur Lieferung der in der Bestellung enthaltenen Produkte entstehen.
- Sämtliche Abgaben, Steuern oder sonstigen Kosten, insbesondere in Anwendung nationaler oder gemeinschaftlicher Vorschriften oder der Vorschriften eines Einfuhr- oder Transitlandes, sowie sämtliche Transport-, Versicherungs-, Zollabfertigungs-, Handhabungs- und/oder Installationskosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Jede Bestellung, die von den üblichen Verkaufspraktiken des Verkäufers abweicht, unterliegt einem speziellen Tarif, der dem Käufer zuvor vom Verkäufer mitgeteilt wird.
Die im Tarif angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf den Verkauf der Produkte. Folglich umfassen die Preise, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Montage-, Inbetriebnahme-, Anschluss-, Prüf- oder Einstellarbeiten oder sonstige Unterstützungsleistungen am Installationsort. Diese Leistungen unterliegen, sofern der Verkäufer ihrer Ausführung zustimmt, einer gesonderten Vereinbarung, die vom Verkäufer festgelegt wird.
Sollte sich der Verkaufspreis zwischen dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung beim Verkäufer und dem Zeitpunkt der Bestätigung dieser Bestellung ändern, wird der Verkäufer den Käufer darüber informieren und ihm die neuen Preisbedingungen mitteilen. In einem solchen Fall hat der Käufer das Recht:
- Seine Bestellung fortzusetzen, die dann den neuen Preisbedingungen unterliegt.
- Seine ursprüngliche Bestellung nicht weiterzuverfolgen
Keiner dieser Fälle berechtigt den Verkäufer oder den Käufer zu einer Entschädigung.
11.2 Die Rechnungen sind unter allen Umständen am Sitz des Verkäufers oder an jedem anderen Ort zahlbar, den der Verkäufer dem Käufer zu diesem Zweck benennt. Sofern keine besonderen Bedingungen vom Verkäufer festgelegt werden, erfolgt die Zahlung wie folgt:
- 100 % bei Auftragsbestätigung durch den Verkäufer
Die Zahlungen sind in der im Angebot angegebenen Währung (Euro € oder US-Dollar $) per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers oder allgemein durch jedes vom Verkäufer im Voraus ausdrücklich festgelegte Zahlungsmittel gemäß dem für die Bestellung festgelegten Zahlungsziel zu leisten: der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Zahlung zum vorgesehenen Datum erfolgt. Keine Beanstandung des Käufers kann das oben genannte Zahlungsziel aufschieben.
Sämtliche Zahlungs- und Bankkosten gehen zu Lasten des Käufers, und der Käufer hat sicherzustellen, dass der Verkäufer den vollständigen Nettobetrag der Bestellung gemäß Rechnungsstellung erhält.
Jeder nicht fristgerecht gezahlte Betrag führt automatisch zur Zahlung von Verzugszinsen, berechnet auf den ausstehenden Betrag zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz in Frankreich zuzüglich 40 EUR. Diese Zinsen laufen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags. Darüber hinaus kann die Nichtzahlung einer Rechnung nach Ermessen des Verkäufers zur sofortigen Fälligkeit aller anderen noch geschuldeten Rechnungen führen, wobei alle betreffenden Beträge sofort Verzugszinsen gemäß den in diesem Absatz festgelegten Bedingungen erzeugen.
Jeglicher Abzug und/oder jede Aufrechnung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht zuvor ausdrücklich vom Verkäufer genehmigt.
Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Verkäufer, unbeschadet der Anwendung der oben genannten Verzugszinsen, von sich aus:
- Seine Verpflichtungen hinsichtlich der von dem Verzug betroffenen Bestellung sowie aller laufenden Bestellungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher vom Käufer geschuldeter Beträge aussetzen;
- Die Ausführung laufender Bestellungen von der Stellung einer Sicherheit oder von neuen Bedingungen (insbesondere neuen Zahlungsbedingungen) abhängig machen, die dem Verkäufer eine ausreichende Zahlungsgarantie bieten und zu seiner Zufriedenheit sind. Verweigert der Käufer die Erfüllung dieser Anforderungen, kann der Verkäufer alle oder einen Teil der betreffenden Bestellungen stornieren;
- Die Bestellung von Rechts wegen aufheben, wobei der Verkäufer im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtung des Käufers zur Rückgabe der betreffenden Produkte das Recht hat, diese wieder in Besitz zu nehmen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Diese Aufhebung kann nicht nur die laufende Bestellung betreffen, sondern auch, sofern der Verkäufer dies wünscht, alle oder einen Teil der früheren oder zukünftigen unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert wurden oder sich in Lieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht. Jede vom Käufer geleistete Anzahlung verbleibt beim Verkäufer.
Der Käufer hat sämtliche Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer im Rahmen der gerichtlichen Beitreibung der geschuldeten Beträge entstanden sind.
Jede Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers und ganz allgemein jede Veränderung seiner Situation, gleich aus welchem Grund, kann die Forderung nach Sicherheiten und/oder besonderen Zahlungsbedingungen rechtfertigen, die vom Verkäufer festgelegt werden, sowie sogar die Weigerung des Verkäufers, die vom Käufer erteilten Bestellungen auszuführen.
Artikel 12. Vertragliche Garantie.
12.1 Der Verkauf neuer Produkte durch den Verkäufer wird von einer vertraglichen Garantie begleitet, die vom Verkäufer gewährt wird.
12.2 Instrumente und Testzubehör sind für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum, wie in Artikel 6 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen definiert, garantiert. Chemikalien, Lösungen und Reagenzien sind für ihre Haltbarkeitsdauer garantiert, wie sie auf jedem einzelnen Behältnis (Flasche, Flakon, Beutel oder Karton) angegeben ist.
Die Garantie gilt nur, sofern der Käufer mit seinen Zahlungen gegenüber dem Verkäufer auf dem aktuellen Stand ist.
Sofern nicht ausdrücklich zuvor vom Verkäufer vereinbart, ist die Garantie nicht übertragbar.
12.3 Die vom Verkäufer gewährte Garantie umfasst die Gewährleistung gegen Herstellungsfehler, die das Produkt für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet machen oder dessen Nutzung so stark einschränken, dass der Käufer es nicht gekauft hätte oder einen geringeren Preis gezahlt hätte, wenn er davon Kenntnis gehabt hätte.
Vorbehaltlich dessen, dass der Verkäufer seine Haftung anerkennt oder dass diese vom Käufer nachgewiesen wird, ist der Verkäufer im Rahmen der Garantie und nach eigenem Ermessen verantwortlich für:
- Entweder die vom Verkäufer getragenen Reparaturkosten, die der Wiederherstellung der Konformität des vom Verkäufer als mangelhaft angesehenen Produkts entsprechen
- Oder die Kosten für den Ersatz des vom Verkäufer als mangelhaft angesehenen Produkts
Es wird jedoch klargestellt, dass sich der Verkäufer das Recht vorbehält, dem Käufer den Kaufpreis für das mangelhafte Produkt zu erstatten, wobei dieses Produkt Eigentum des Verkäufers bleibt und daher vom Verkäufer auf eigene Kosten zurückgenommen werden kann, sofern er dies wünscht.
Die Garantie deckt ausschließlich das Produkt selbst ab und schließt folglich jeden weiteren direkten oder indirekten Schaden aus, den der Käufer erleidet, wie z. B. entgangenen Gewinn, finanziellen Verlust, Kundenverlust sowie Schäden an Infrastrukturen und peripheren Einrichtungen usw.
Da die Garantie ausschließlich auf Herstellungsfehler beschränkt ist, findet sie insbesondere keine Anwendung in folgenden Fällen:
- Verwendung des Produkts durch den Käufer unter abnormalen oder ungeeigneten Bedingungen oder, allgemeiner, unsachgemäße, ungeeignete oder nicht konforme Nutzung durch den Käufer.
- Nichteinhaltung der Empfehlungen des Verkäufers durch den Käufer hinsichtlich Nutzung, Einsatz und Wartung des Produkts.
- Fahrlässigkeit, mangelnde Überwachung oder unzureichende Wartung des Produkts durch den Käufer.
- Veränderung des Produkts durch den Käufer, Einbau von Teilen oder Reagenzien, die nicht vom Verkäufer genehmigt sind, oder Verwendung von Ersatzperipheriegeräten oder -reagenzien, die nicht vom Verkäufer empfohlen oder mit den Produkten des Verkäufers inkompatibel sind.
- Reparaturen und allgemein technische Eingriffe, die vom Käufer und/oder von nicht vom Verkäufer autorisierten Personen durchgeführt werden.
- Funktionsstörungen, die auf den normalen Verschleiß der Bestandteile des Produkts zurückzuführen sind, einschließlich Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und abgenutzte Teile, die nicht von der Garantie abgedeckt sind.
- Und allgemein Funktionsstörungen oder Schäden, die nicht ausschließlich auf Herstellungsfehler der Geräte zurückzuführen sind.
12.5 Der Verkäufer ist unverzüglich über jede Funktionsstörung zu informieren (per Telefax oder E-Mail), wobei diese Mitteilung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der betreffenden Produkte durch ein Einschreiben mit Rückschein zu bestätigen ist.
Der Käufer hat alle Informationen und sämtliche Nachweise bezüglich der gemeldeten Funktionsstörung bereitzustellen (insbesondere hinsichtlich des Nutzungskontexts des betreffenden Produkts sowie durch Bereitstellung aller geeigneten Unterlagen, die es dem Verkäufer ermöglichen, die physikalischen und chemischen Bedingungen zu analysieren, denen das oben genannte Produkt ausgesetzt war) und alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der Verkäufer seine Beurteilung vornehmen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen kann.
Der Käufer hat es zu unterlassen, selbst oder über einen Dritten einzugreifen, und muss alle Maßnahmen ergreifen, um dem Verkäufer zu ermöglichen, das mangelhafte Produkt in seinem bestehenden Zustand zu untersuchen.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen durch den Käufer führt zum Erlöschen jeder Anwendung der vertraglichen Garantie.
12.6 Nach Erhalt dieser Informationen wird der Verkäufer die erforderlichen Prüfungen durchführen, um den vom Käufer gemeldeten Mangel zu bewerten, und nach Abschluss seiner Untersuchung entscheiden, ob die vertragliche Garantie angewendet wird oder nicht.
Artikel 13. Geistiges Eigentum.
13.1 Kein Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer berechtigt den Käufer, die Übertragung von Eigentumsrechten oder die Nutzung sämtlicher oder eines Teils der vom Verkäufer gehaltenen Rechte (gleich welcher Art, welchen Umfangs oder welcher Herkunft) an den in der Bestellung enthaltenen Produkten und/oder in Bezug auf diese Produkte zu seinem Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu verlangen.
Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer gehaltenen Rechte zu respektieren und keine Handlung vorzunehmen, die diese Rechte oder die Interessen des Verkäufers im Allgemeinen beeinträchtigen könnte.
13.2 Der Verkäufer ist und bleibt insbesondere der ausschließliche Eigentümer der Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Formeln, Studien, Dokumente und Anweisungen in Bezug auf das in der Bestellung enthaltene Produkt sowie sämtlicher Mitteilungen in diesem Zusammenhang vom Verkäufer an den Käufer. Es wird daran erinnert, dass gegebenenfalls nur Informationen über Installation, Nutzung und Wartung des bestellten Produkts übermittelt werden; der Verkäufer übermittelt keinerlei Informationen über die Konstruktion und/oder Herstellung des Produkts.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Käufer insbesondere, diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zu übermitteln, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder allgemein offenzulegen, und hat sie auf erstes Verlangen des Verkäufers an diesen zurückzugeben.
Der Käufer darf die vom Verkäufer übermittelten Informationen nur im vom Verkäufer hierfür festgelegten Rahmen (vgl. Installation, Nutzung und Wartung des betreffenden Produkts) verwenden, der die Übermittlung dieser Informationen durch den Verkäufer an den Käufer gerechtfertigt hat.
13.3 Jede Nutzung der Marken, Handelsnamen und allgemein der Kennzeichen und unterscheidungskräftigen Symbole, die im Eigentum des Verkäufers stehen und/oder von ihm gehalten werden, ist dem Käufer aus welchem Grund auch immer streng untersagt.
Artikel 14. Eigentumsvorbehalt.
Die Produkte, deren Verkauf den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, werden mit einer Klausel verkauft, die den Übergang ihres Eigentums ausdrücklich von der vollständigen Zahlung des Preises der Haupt- und Nebenartikel abhängig macht.
Es wird klargestellt, dass die bloße Übergabe eines Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, sei es durch Wechsel oder ein anderes Mittel, keine Zahlung im Sinne der vorliegenden Klausel darstellt; die ursprüngliche Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer besteht mit allen damit verbundenen Sicherheiten, einschließlich des Eigentumsvorbehalts, bis zur vollständigen Zahlung gemäß den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen fort.
Die vorstehenden Bestimmungen stehen dem Übergang der Risiken des Verlustes und der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie aller Schäden, die diese erleiden oder verursachen könnten, auf den Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte (wie in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen definiert) nicht entgegen. Der Käufer hat eine Versicherung abzuschließen, die sämtliche daraus entstehenden Risiken abdeckt, einschließlich der Lieferung der in der Bestellung enthaltenen Produkte, und eine direkte Entschädigung des Verkäufers vorsieht.
Bezüglich der Produkte, deren Zahlung noch nicht erfolgt ist, hat der Käufer ständig sicherzustellen, dass diese als Eigentum des Verkäufers identifiziert sind und insbesondere weder in eine Pfändung einbezogen noch Gegenstand einer solchen durch Dritte sein können (der Käufer hat den Verkäufer in solchen Fällen zu informieren).
Die im Lager befindlichen Produkte gelten als die noch nicht bezahlten Produkte.
Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte zu verpfänden oder deren Eigentum in irgendeiner Form als Sicherheit zu übertragen.
Die Produkte können vom Verkäufer jederzeit, ohne vorherige Mahnung und auf Kosten des Käufers, im Falle der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Käufer zurückgenommen werden: dies lässt den Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz unberührt. Der Verkäufer und/oder sein Transporteur sind daher berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die von der Eigentumsvorbehaltsklausel erfassten Produkte zurückzuholen. Dieses Verfahren schließt keine andere rechtliche Maßnahme oder gerichtliche Vorgehensweise aus, die der Verkäufer einzuleiten beschließen könnte.